AGBs

Vertragliches:

- Für pandemiebedingte Ausfälle kann die Musikschule keine Haftung übernehmen. Es kann keine verringerte Kündigungsfrist aufgrund steigender Inzidenzen gewährt werden.

- Unsere Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie ist für alle Fachbereiche einheitlich und verbindlich. Die Höhe der monatlichen Unterrichtsgebühr steht in direkter Verbindung mit der vereinbarten Kündigungsfrist. Kürzere Abmeldefristen bedingen aufgrund des höheren und schnelleren Verwaltungsaufwands eine im Voraus vereinbarte höhere Unterrichtsgebühr von zuzüglich 20%. Die schnellere Kündigungsbearbeitung bedarf zusätzlichen Personals, das wir nur in Ausnahmen zur Verfügung stellen können, wenn die Vereinbarung vor Vertragsbeginn geschlossen wurde. Die bei Anmeldung vereinbarte Kündigungsfrist von 3 Monaten ist bei Abmeldung nicht neu verhandelbar! Bitte bedenken Sie, dass alle Familien bei Kündigung die Frist mit der Begründung einer persönlichen Ausnahme reduzieren möchten und alle Familien ihre guten Gründe haben, die Laufzeit zu verkürzen. Aus diesem Grund bieten wir die kürzest mögliche Abmeldefrist von drei anstatt sechs Monaten an, die wir vollständig zur Organisation einer Neubelegung des Kursplatzes benötigen. Diese Vereinbarung ist nicht verhandelbar.

- Die gebuchte Unterrichtszeit bleibt solange Vertragsvereinbarung, bis die neu gewünschte Änderung durch die Musikschule ermöglicht werden kann. Die Änderung der Uhrzeit ist nur mit einer längeren Wartezeit verbunden. Sollte die gebuchte Zeit, die ein Schüler verschieben möchte, durch die Musikschule nicht wunschgemäß geändert werden können, ist die vereinbarte Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Die Musikschule kann dem Vertragspartner bei Terminänderungen durch Sportvereine oder Schulbetreuungsplätze NICHT! mit gesonderten Vertragsbedingungen entgegenkommen.

- In den Vormittagskursen haben wir mit einer ermäßigten Monatsgebühr bereits berücksichtigt, dass manche Kinder kurzfristig einen Kindergartenplatz bekommen könnten. So kommen auch wir mit einer Ermäßigung von 10.-/Monat, jungen Familien bei der Betreuungsplanung entgegen.

Ein neu erlassenes Schulgesetz erlaubt es, OGS-Kinder aus der Betreuung früher abzuholen, wenn sie an einem vereinbarten Wochentag einen regelmäßigen Musikunterricht an einer Musikschule besuchen.

Eingehende Anmeldungen für schulpflichtige Kinder sollten durch die Eltern selbst rechtzeitig geprüft werden, ob die Anmeldebedinungen nach Einschulung noch bestehen bleiben können.

- Die Begleitung der Kinder im Eltern-Kind-Kurs kann nur mit einer erwachsenen Person erfolgen.

Geschwisterkinder und Gäste sind ausnahmslos vom Unterricht ausgeschlossen! Dies gilt auch für Babies. Aufgrund der begrenzten Raumkapazität und des zu reduzierenden Geräuschpegels müssen wir leider Familien vom Gruppenunterricht ausschließen, die mit mehr als einem angemeldeten Kind zum Kurs erscheinen. Wir machen keine Ausnahmen, da sie dazu führen, dass in der Folgewoche auch andere Teilnehmer jüngere und ältere Geschwisterkinder mitbringen und somit die vereinbarte Gruppengröße um das Dreifache steigt. Ausnahmen führen direkt zu Qualitätsverlusten bei unserem altersgerechten Unterrichtsangebot und somit zu Beschwerden, da die meisten Familien mit Betreuungschwierigkeiten kämpfen. Im Sinne aller Teilnehmer bestehen wir auf die Erhaltung der Gruppengröße und der Unterrichtsqualität.

Im Liedergartenkurs der 2-4 Jährigen stellt die Anwesenheit von Babies zusätzlich eine Gefahr für die Kleinen dar. Da die “Älteren” noch nicht in der Lage sind, ihre Bewegung mit Voraussicht einzuschätzen, kommt es wiederholt zu Unfällen, wenn die Zweijährigen über die auf dem Boden liegenden Babies stolpern. Weiterhin können die für ältere Kinder konziperten Programme bei Anwesenheit der Babies im Unterricht nicht durchgeführt werden, weil die Materialien für das Babyalter ungeeignet sind. Z.B. können Kastanien während der Herbstlieder verschluckt werden, die langen Klanghölzer tief in den Rachen gesteckt werden, die Metallschrauben der Trommel können zur Gefahr werden. Alternsgerechte Konzepte für Babies bieten wir speziell im Babymusikgarten Eltern-Kind-Kurs an. Dort können sich die Kleinen ungehindert und gefahrenfrei entfalten und werden ihrem Entwicklungsgrad entsprechend gefördert.

Bitte beachten Sie die Betreuungsproblematik der Geschwisterkinder, also auch der Babies, bevor Sie Ihr Kind zu einem Unterricht anmelden, da unsere Abmeldefrist bei auftretenden organisatorischen Schwierigkeiten weiterhin drei Monate beträgt. Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere organisatorischen Prinzipien im Sinne der Qualitätsgarantie nicht verhandelbar sind.

Da wir uns um die musikalische Ausbildung aller musikbegeisterten Familien bemühen, bieten wir Familienkonzerte im stilwerk an, bei denen alle Familien uneingeschränkt ihre Kinder, Familienangehörige und Freunde mitbringen können, um Musik gemeinsam zu erleben.

- Der Unterricht entfällt in den Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen von NRW und an Rosenmontag.

- Vereinbarte Probestunden sind kostenpflichtig und im Falle einer Erkrankung spätestens einen Tag im voraus abzusagen. Nicht abgesagte oder zu kurzfristig abgesagte Stunden müssen leider dem abwesenden Teilnehmer in Rechnung gestellt werden.

- Ihre schriftliche Anmeldung wird nicht automatisch rückbestätigt! Wenn Sie Ihre Anmeldung verschickt haben, werde ich Ihnen folgerichtig einen Platz im gewünschten Kurs reservieren. Sie können dann zum vereinbarten Kursbeginn Ihren Unterricht einfach ohne Rückmeldung beginnen. Wenn Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, ist sie verbindlich. Eine fehlende automatische Rückbestätigung des Eingangs bedingt nicht das Fernbleiben vom Unterricht oder das Aussetzen der Gebührenüberweisung.

- Mündliche Reservierungen von Kursplätzen und mündliche Absprachen mit den Kursleitern haben keinerlei Gültigkeit sondern sind mit der Verwaltung abzustimmen. Für den Unterrichtsbeginn ist einzig die schriftliche Anmeldung im Voraus erforderlich. Erst dann greift im Falle eines Unfalls die Versicherung für die Schüler durch die Musikschule.

- Bei Erkrankung der Lehrkraft und fehlender spontaner Vertretung kontaktieren wir alle Teilnehmer unverzüglich per Email. In Krankheitsfällen arbeiten wir bei einer erforderlichen Absage ausschließlich per Email. Eine persönliche telefonische Benachrichtigung kann aus organisatorischen Gründen leider nicht erfolgen.

- Krankheit der Teilnehmer: Bitte haben Sie Verständnis, dass kranke oder stark hustende / verschnupfte Teilnehmer (Kinder und Erwachsene) aufgrund der Ansteckungsgefahr für die restlichen Teilnehmer und der Lehrkraft vom Unterricht ausgeschlossen sind. Im Gruppenunterricht fassen sich u.a. die Teilnehmer zum Tanzen an die Hände, es besteht hohe Ansteckungsgefahr. Im Einzelunterricht sitzen Lehrer und Schüler eng aneinander oder berühren die gleichen Instrumente, so dass die Ansteckungsgefahr während des Musikunterrichts stets höher ausfällt als in Schulen und Kindergärten. Grundsätzlich lehnen wir ab, erkrankte Schüler zu unterrichten. Dies gilt vor allem, wenn Diese am gleichen Tag krankheitsbedingt in der Schule oder im Kindergarten gefehlt haben. Da sich unsere Lehrkräfte mit hoher Wahrscheinlichkeit anstecken können und dadurch einen Arbeitsausfall erleiden könnten, möchten wir unser Personal schützen, in dem wir darum bitten, bei Krankheit fern zu bleiben. Bei Ansteckung und Erkrankung der Lehrkräfte entfällt der Unterricht der darauffolgenden Unterrichtstage, was zu Einbußen Aller führt. Im Sinne aller Lehrer und nachfolgenden Schüler müssen wir sichtlich geschwächte kranke Schüler heimschicken. Bitte unterstützen Sie unsere allgemeingültigen Sicherheitsvorkehrungen mit ihrem rücksichtsvollen Wohlwollen.

- Rechnungen und Verwaltungsarbeiten erfolgen ausschließlich per Email.Briefe und Mahnungen per Post stellen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand dar und sind in den monatlichen Unterrichtskosten nicht inbegriffen. Diese sind deshalb separat mit zusätzlicher Gebühr zu entrichten und im Service nicht inbegriffen.

- Wir stellen keine extra Jahresbescheinigungen aus, die einer steuerlichen Entlastung dienen sollen, da unser Musikunterricht kein Betreuungsangebot darstellt. Sollten Sie zusätzliche Formalitäten und persönliche Quittungen für Ihre Verwaltung benötigen, können wir diese in Ausnahmefällen aber nur gegen Gebühr erstellen. Unser Hauptmerk liegt jedoch darin, den Verwaltungsapparat zu reduzieren, um die monatliche Kursgebühr des Musikunterrichts gering und stabil zu halten. So konnten wir bisher Preiserhöhungen der laufenden Kurse für alle Teilnehmer gut umgehen.

- Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft.

-  Im Einzelunterricht besteht kein vertraglicher Anspruch auf eine genaue Unterrichtsuhrzeit über einen langen Zeitraum hinweg. Diese kann nicht über Jahre gehalten oder reserviert werden. Vielmehr wechseln oft mit dem Stundenplan der Schulen Stundenpläne nach den Sommerferien und oft auch im Januar. Eine zeitliche Flexibilität der Schüler ist erforderlich.

- Auf spontan wechselnde Termine während des laufenden Unterrichtsjahres durch den Sportverein o.ä. können wir leider keine Rücksicht nehmen. Sollten die nachmittaglichen Aktivitäten der Schüler wider Erwarten mit dem Musikunterricht unvereinbar werden, kann mit einer Abmeldefrist von 3 Monaten der Musikunterricht gekündigt werden. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist ausgeschlossen.

-  Änderungen von Adressen, Emailadressen und Telefonnummern sind der Verwaltung schnellstmöglich mitzuteilen.

- Klavierunterricht: Voraussetzung für die Teilnahme am Klavierunterricht ist das häusliche Vorhandensein eines mechanischen Klaviers (kein elektrisches Keyboard), damit die Schüler regelmäßig zu Hause üben können. Einen regulären Unterricht ohne heimisches Klavier lehnen wir grundsätzlich ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Entscheidung nicht dem Kunden obliegt sondern im Sinne der Qualitätssicherung von unserer Seite gefällt wird. Für unsere Musikschule stellt dies ein grundlegendes Unterrichtsprinzip dar.

REGELN für einen gelungenen Musikunterricht:

Liebe Eltern, um Ihnen und Ihren Kindern eine einwandfreie Unterrichtsqualität zu garantieren, möchten wir Sie bitten, folgende Regeln, die wir für wichtig erachten, zu beachten:

- Handyverbot: Der Gebrauch von Mobiltelefonen sowie das Telefonieren, Filmen und Fotografieren ist während des Unterrichts verboten! Sollte die Erledigung am Handy während des Unterrichts einmal aus dringenden Gründen unverzichtbar sein, bitten wir Sie darum, an diesem Tag auf die Teilnahme am Gruppenunterricht zu verzichten und sich für die Lösung des dringend zu bearbeitenden Falls außerhalb des laufenden Unterrichts zu entscheiden. Damit möchten wir allen garantieren, dass der musikalische Ablauf für die Kinder nicht durch die Erwachsenen gestört wird.

- Der pünktliche Unterrichtsbeginn ist Voraussetzung für eine gute Unterrichtsqualität. Häufiges Zuspätkommen der Kursteilnehmer stört den laufenden Gruppenunterricht und ist bei anhaltender Dauer mit dem Wunsch auf ungestörten Unterricht der restlichen Teilnehmer nicht zu vereinbaren. Wiederholtes Stören durch Zuspätkommen kann zu einer Auflösung der Unterrichtsvereinbarung führen.

 

Der Verzehr von Lebensmitteln sowie aller süßen Getränke ist im Unterrichtstrakt aus hygienischen Gründen untersagt.  Während der Unterrichtszeit haben wir keine Möglichkeit, unmittelbar nach jeder Unterrichtsstunde die Räume und Korridore zu reinigen. Bitte hinterlassen Sie der Gruppe, die nach Ihnen kommt, einen sauberen Musikstrakt, so, wie Sie ihn auch selbst gerne zum Wohlfühlen vorfinden möchten. Leider müssen wir deshalb alle “hungrigen Löwen” bitten, die Unterrichtsetage zum Essen zu verlassen und die Snacks bei einem Spaziergang außerhalb des Gebäudes “in aller Freiheit” zu vertilgen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Bitte entsorgen Sie Windeln außerhalb des Gebäudes draußen im Müllkontainer hinter den dunklen Stellwänden und nicht im Musikschulgebäude! Danke!

Bitte haben Sie Verständnis,dass mitgebrachte Spielsachen im Unterrichtsraum nicht erwünscht sind und weggepackt werden müssen, da sie vom Unterricht ablenken. Meist entstehen auch Rivalitäten zwischen den Kindern über den Besitz der Spielsachen, so dass wir Sie bitten, die Lieblinge Ihrer Kinder zu Hause zu lassen. Weiterhin werden die Spielsachen oft in der Musikschule vergessen, was regelmäßig zu Tränen führt. Auch werden manche Materialien wie Metallautos gefährlich, weil sie plötzlich zu Wurfgeschossen umfunktioniert werden können. Bitte beachten Sie unsere Vorsichtsmaßnahmen.

Aufsichtspflicht: Eltern haften für Ihre Kinder. Im Wartebereich dürfen keine Kinder alleine ohne Aufsicht von Erwachsenen gelassen werden.

Elternliche Aufsicht vor Kursbeginn Musikalische Früherziehung ab 4 J.: Bitte beaufsichtigen Sie Ihre Kinder bis zum Kursbeginn selbst und lassen sie nicht unbeaufsichtigt im Flur bis zum Unterrichtsbeginn alleine warten, weil Sie es selbst eventuell eilig haben. Sollten Sie erblickt haben, dass sich eine Lehrkraft im Kursraum befindet, heißt dies nicht, dass sie auf Ihr Kind aufpassen kann, wenn Sie zu früh gekommen sind. Die Lehrkraft ist bis zum Unterrichtsbeginn anderweitig beschäftigt und übernimmt keine Aufsicht für zu früh gekommene Kinder! Es besteht die Gefahr, dass die Kinder alleine auf die Straße rennen und sich ein Unfall ereignet.

Der Eintritt in den Unterrichtsraum ist leider erst genau zur vorgegebenen Unterrichtszeit möglich und nicht früher. Vorher findet noch ein anderer Unterricht statt, der ungestört bleiben soll. Während des laufenden Unterrichts bitten wir darum, die Türen nicht zu öffnen oder permanent zu klopfen, falls Sie zu früh kommen. In der kurzen Pause wird für die Folgegruppen unmittelbar vor Unterrichtsbeginn das benötigte Material wie Instrumente oder Notenständer aufgebaut. Während des Aufbaus ist kein Einlass in den Raum möglich und die Lehrer brauchen Ruhe, um die Instrumente zügig aufzubauen. Außerdem wird der Raum gelüftet und alle Fenster werden in Kinderhöhe geöffnet. Es besteht Unfallgefahr. Familien, die frühzeitig gekommen sind, bitten wir, im Wartebereich oder im Flur zu warten und sich leise zu verhalten. Vielen Dank!